Bei der LLWK-Vollversammlung am 8. Juli 2024 wurden folgende Anträge eingereicht:
Bei der LLWK-Vollversammlung am 29. April 2024 wurden folgende Anträge eingebracht:
Bei der LLWK-Vollversammlung am 4. Dez. 2023 wurden folgende Anträge eingebracht:
Bei der LLWK-Vollversammlung am 04. Juli 2022 wurden folgende Anträge eingebracht:
Bei der LLWK-Vollversammlung am 25.04.2022 wurden folgende Anträge eingebracht
Bei der Vollversammlung am 13. Dezember 2021 in der Landeslandwirschaftskammer Niederösterreich werden folgende Anträge seitens des UBV eingebracht:
Reparatur der GAP
... Spielregeln so zu gestalten, damit unsere Land- und Forstwirte wieder eine ökonomische Chancengleichheit haben.
Vom BB abgelehnt
Corona-Bonus für Landwirte
... für die Betriebsführer/innen der Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebe eine Bonus-Gutschrift von 3.000 Euro bei den Sozialversicherungsbeiträgen – angeglichen am Mitarbeitermodell für Unternehmer/innen – zu beschließen.
Vom BB abgelehnt
Familien-Bonus
... den Familienbonus in der Höhe von 2.000 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022 für alle Bauernkinder zu beschließen.
Vom BB abgelehnt
Erhöhung der Registrierkassenpflicht-Obergrenzen
... dass die Grenzen für die Registrierkassenpflicht auf 20.000 Euro Jahresumsatz und 11.000 Euro Bareinnahmen angehoben werden und an die Teuerung angepasst werden.
Vom BB abgelehnt
Ausweitung des Waldfonds
... die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Wertverlust:
zu beschließen.
Dem Fachausschuss Forst zugewiesen
Novellierung VÖ JagdG und JagdVO
... den Antrag dem Forstausschuss zuzuweisen, der einen zeitgemäßen, den Herausforderungen des Klimawandels entsprechenden Änderungsvorschlag auszuarbeiten und der NÖ Landesregierung zur Beschlussfassung vorzulegen hat.
Vom BB abgelehnt
Corona-Impfschadenentschädigung
Um die Versorgungssicherheit durch die Land- und Forstwirtschaft in Österreich zu gewährleisten fordert die LLWK die verantwortlichen Stellen in der Regierung auf für solche Fälle finanzielle Mittel bereitzustellen.
Vom BB abgelehnt
CO2 Abgeltung in der Landwirtschaft
... eine Mineralöl-Mehrwertsteuer-Rückvergütung in der Höhe von 21,48 Cent pro verbrauchten Liter Diesel und eine tatsächliche Verbrauchsrechnung, die im Index angepasst ist, zu beschließen.
Vom BB abgelehnt
Aufklärung – CO2 UBV Forderung – fataler Irrweg
Da bei der letzten Vollversammlung der NÖ LLWK vom 05.07.2021 Herr Vizepräsident Ing. Lorenz Mayr im TOP 5 die Behauptung aufstellte, dass der UBV-Vorschlag über die CO2-Abgeltung in der LW ein
fataler Irrweg ist, ohne es zu begründen, fordert die Vollversammlung Herrn Vizepräsidenten Ing. Lorenz Mayr auf, dazu Stellung zu nehmen.
a) Begründung warum die CO2-Abgeltung ein fataler Irrweg ist,
b) welche Maßnahmen getroffen werden müssen, damit die Landwirte wieder ökonomisch wirtschaften können.
Vom BB abgelehnt
Bio-Mehrleistung aber weniger Leistungsabgeltung
... die Abgeltung der Biolandwirtschaft so zu honorieren, damit biologische Landwirtschaft weiterhin ökonomisch attraktiv bleibt.
Vom BB abgelehnt
Zur Vollversammlung wurden folgende Anträge eingebracht:
Antrag 1
1. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Niederösterreich fordert das Land Niederösterreich dazu auf, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Bundes-regierung, die weitere
Erstellung von Photovoltaikanlagen auf Agrarflächen nicht mehr mit Fördergeldern zu unterstützen.
2. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Niederösterreich fordert die Landesregierung dazu auf, die NÖ Bauordnung dergestalt zu ändern, dass eine Verbauung von
Agrarflächen mit Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen unterbunden wird.
3. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Niederösterreich fordert die Bundesregierung dazu auf, die Fördermöglichkeiten für den Bau von Photovoltaik-anlagen auf
landwirtschaftlichen Dachflächen zu erhöhen.
4. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Niederösterreich fordert die Bundesregierung dazu auf, Speichermöglichkeiten für Strom, welcher auf land-wirtschaftlichen Betrieben mittels erneuerbarer Energien erzeugt wurde, attraktiv zu fördern.
Antrag 2
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Niederösterreich fordert deshalb die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, dass man eine von Verarbeitern und Vermarkter „unabhängige“ Holzklassifizierung auf einer gesetzlichen Basis einrichtet.
Antrag 3
Die Vollversammlung der LK Niederösterreich tritt an den Nationalrat mit dem Ersuchen heran, der Nationalrat möge beschließen,
• die Anhebung der Obergrenze für außer-landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von derzeit 40.000 Euro auf 80.000 zu erhöhen, als eine wesentliche und dringende Maßnahme, um das
Überleben bäuerlich geführter kleinerer und mittlere Familienbetriebe (wieder) zu ermöglichen.
• die Anpassung und Erweiterung der Liste bäuerlicher Urprodukte in der Urprodukteverordnung (BGBl. II 2008/410) durch Evaluierung und Novellierung derselben. Dies stellt
ebenfalls eine dringende Maßnahme dar, die zur dringend notwendigen Verbesserung der Einkommenssituation bäuerlicher Familien, die seit drei Jahren einen deutlichen Einkommensverlust (sieh
vorliegende Ergebnis aus dem „Grünen Bericht“) hinnehmen mussten.
Antrag 4
Die Vollversammlung fordert die Bundesministerin für Landwirtschaft und Tourismus, die Landesregierung, die Bundesregierung, sowie alle Fraktionen des Nationalrats auf, dafür einzutreten und die
erforderlichen Beschlüsse resp. Petitionen zu verfassen und zu beschließen, dass
• die von den Land- und Forstwirten erbrachten Leistungen rund um den Klimaschutz aus der CO2-Speicherung und der Sauerstoffproduktion mit einer Leistungsprämie in der Höhe von
200 Euro je Hektar/Jahr bei Wald und 300 Euro je Hektar/Jahr bei landwirtschaftlichen Flächen zu entlohnen sind.
• Die daraus resultierenden Leistungsentgelte für diesen besonderen Schutz von Umwelt & Klima sind jährlich gemäß der tatsächlichen Entwicklung des VPI 2020 zu indexieren.
Zur Vollversammlung wurden folgende Anträge eingebracht:
Hubert Buchingers Rede bei der Vollversammlung am 14. Dezember 2020
Im Protokoll der letzten Vollversammlung vom 29. Juni 2020 steht unter Top 8 - Diskussion - Buchinger übt Kritik an der Politik des Bauernbundes der letzten 30 Jahre. Wenn ich mir die neue
Resolution bezüglich der Forderungen zur neuen GAP ansehe, muss ich mit meiner Kritik leider fortfahren. Ich möchte nicht die ganzen GAP-Verhandlung schlecht reden, mir ist sehr wohl bewusst,
dass man bei Verhandlungen auch Kompromisse eingehen muss. Leider bringen die Forderungen keine dringend gebrauchten Mehreinnahmen für die Land- und Forstwirtschaft. Die Forderungen sind zu
wenig konkret und man hat den Eindruck, dass man sich sämtliche Optionen offen lässt. Es gibt leider Seitens des Ministeriums, dem Land oder der Kammer kein Konzept wie eine GAP aussehen soll,
die den Bauern ökonomische Perspektiven gibt. Warum gibt es diese Papiere nicht? Wie schaut ein Plan B oder C aus, wenn das von der EU vorgelegte Papier nicht passt? Es geht immer nur im
Konjunktiv: Man sollte, man müsste, man möge. Wir vom UBV haben als einzige Organisation ein komplettes Programm ausgearbeitet und auf den Tisch gelegt, welches unserer Kleinbäuerlichen Struktur
in Österreich wieder ökonomische Perspektiven gibt.
Wer als Unternehmer so plant ist von Haus aus zum Tod verurteilt.
Seit 1986 stellt der BB den Agrarminister und besetzt alle wichtigen Posten in der Agrarwirtschaft. In dieser Zeit hat der BB den Bauernstand von ca. 300 000 Betrieben auf heute ca. 150 000
Betriebe halbiert. Wer das Einkommen der Bauern so steuert, dass die Betriebe zusperren müssen, der ist auch für das Bauernsterben verantwortlich. Heute fließt sehr viel Geld in die ländliche
Entwicklung, damit man die dörflichen Strukturen erhalten kann und somit die Abwanderung reduzieren will. Hier muss ein Umdenken stattfinden damit der Beruf des Land-und Forstwirtes in der
Öffentlichkeit wieder geschätzt wird und auch ein dementsprechendes Einkommen gesichert ist. Wenn unsere Ministerin behauptet wir können mit diesen Verhandlungen den erfolgreichen Weg in
Österreich fortsetzen, dann heißt das aber auch, dass auch in Zukunft wie bisher noch viele Betriebe gezwungen sind ihren Betrieb zu schließen.
Die Land- und Forstwirte in der EU bekommen Fesseln an Händen und Füßen mit Auflagen, welche ihnen die Luft als Unternehmer nehmen. Gleichzeitig schickt man uns in einen Wettbewerb am
internationalen Markt ohne Spielregeln. Man sieht schweigend zu, wie Millionen Hektar an Urwald niedergebrannt werden und macht die Land- und Forstwirtschaft zum Sündenbock für
Klimaprobleme. Unsere Landwirtsschaftsministerin Köstinger sitzt zwischen zwei Sesseln, bei der Landwirtschaft soll sie für Produktkennzeichnung einstehen, beim 2. Ressort Tourismus wird
eine Produktkennzeichnung nicht akzeptiert.
Bei den Raumberger Europatagen 2020 hat Simone Schmidtbauer die Bäuerinnen lobend erwähnt, da jeder 3. Betrieb bereits von einer Frau geführt wird. Tatsache ist, dass die Männer von diesen
Betrieben einer außerbetrieblichen Tätigkeit nachgehen müssen um den Betrieb zu erhalten.
Aus dem Referat von Herrn Fankhauser vom Ministerium ist zu entnehmen, dass Österreich gut verhandelt hat und von diesen 2 Milliarden Euro ca. 600 Mio. jährlich in die ländliche Entwicklung
fließen. Wenn es Agrarbudget heißt, sollte dies auch bei den Bauern ankommen. Man erweckt aber in der Öffentlichkeit den Eindruck es würden Milch und Honig fließen.
BB Präsident Strasser hat am Ende seiner Power Point Präsentation den Satz geprägt "Mut zur Veränderung". Soll aber hoffentlich nicht heißen, wir sollen unsere Kleinbetriebe schließen.
Sozialversicherung: Auf Beschluss aller Kammerpräsidenten wurde die Beitragszahlung um 20 % erhöht. Dann kommt die Ministerin mit einem sogenannten Entlastungspaket von 7,2 Mio. Euro. Ergibt
umgerechnet auf 150 000 Betriebe ca. 50 Euro. Wo bleibt da die Entlastung?
Entlastung Forst: 350 Mio. werden versprochen. Man verspricht etwas aber die Holzlaster und Züge fahren weiterhin aus dem Ausland ungebremst ins Land. Während die Säge- und Papierindustrie
Millionen verdienen gehen die Waldbauern leer aus.
Ganz aktuell Chefsache Agrana: Dzt. wird die Rettung der Agrana gefeiert im Wirtschaftsjahr 2019-2020 hatte man einen Gewinn von mehr als 50 Mio. Euro. Dann spricht man vom Zusperren der
Zuckerfabrik, obwohl laut Halbjahresbericht wieder mit einem Gewinn von rund 55 Mio. Euro zu rechnen ist. Im August hat die Agrana noch 48 Mio. Euro an ihre Aktionäre ausbezahlt.
Hauptaktionär Raiffeisenholding N.Ö. Wien AG. Sofort werden Förderungen von der Agrarpolitik gefunden damit man bei der Agrana die Arbeitsplätze erhält.
Wann ist man endlich bereit, auch den Bauern ein ökonomisches und faires Einkommen zu zugestehen?
Diese Problematik besteht nicht nur in Österreich sondern EU-Weit wie man aus Insiderkreisen erfahren kann. Die verschiedensten Bauernproteste wegen der dramatischen Einkommenssituation, wird in
unseren Medien totgeschwiegen.
Auf Bezirks- als auch auf Landesebene ist es gang und gäbe, dass die Politiker ihr Referat halten und sich dann verabschieden. Mir wäre es ein Anliegen, dass sich diese Politiker auch die
Diskussionen der Bäuerinnen und Bauern anhören, damit sie die Situation auch richtig interpretieren und darauf reagieren können.
Es braucht neue Wege in der Agrarpolitik! Verlass dich drauf!
Der UBV hat folgende Anträge zur Vollversammlung eingebracht. Landeskammerrat Herbert Hochwallner hat die Anträge vorgetragen. Vom Bauernbund wurden alle Anträge abgelehnt.
Beschlussantrag 1
Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die öffentliche Hand
Die wirtschaftliche Lage der land- und forstwirtschaft-lichen Betriebe ist seit Jahren mehr als angespannt. Jetzt haben uns zusätzlich die Corona-Krise und die damit verbundenen Maßnahmen hart
getroffen. Die Bundesregierung hat allen Branchen die volle Unterstützung zugesagt.
Daher fordert die Vollversammlung der LLWK N.Ö. die Übernahme der bäuerlichen Sozialversicherungsbeiträge 2020 durch den Staat.
Beschlussantrag 2
Gesetzliche Verankerung der Eigenverantwortung
Bei der freiwillig gestalteten Nutzung von Privateigentum darf es doch nicht sein, dass der Eigentümer bei Unfällen zur Rechenschaft gezogen werden kann. Wenn Personen private Grundstücke wie
Almen, Wälder betreten, müssen diese für etwaige Schäden an Menschen, Gegenständen und Tieren selbst haften.
Daher fordert die Vollversammlung der LLWK N.Ö.
• Aus Anlass des bestehenden „Almen-Urteils“ in Tirol fordert die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Niederösterreich die Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzler
Sebastian Kurz und Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger sowie sämtliche Fraktionen im gesetzgebenden Nationalrat auf, die Eigenverantwortung von
Bürgerinnen und Bürgern, die sich in freier Natur aufhalten und bewegen, grundlegend gesetzlich zu stärken und insbesondere jene Paragraphen wie jenen des ABGB §1320 dahingehend dringend zu
novellieren .
• Obige Gesetzesänderungen sind eine zwingend erforderliche Voraussetzung, damit Almen in Gegenwart und Zukunft wieder für Grundeigentümer und Bewirtschafter sicher und zugleich
für Sportler, Erholungssuchende und Touristen „offen“ gehalten werden können.
Beschlussantrag 3
Reformierung des N.Ö. Landwirtschaftskammerwahlrechts
In den meisten Gemeinden ist es üblich, dass der Ortsbauernrat (BB) die Wahlberechtigung der Wähler/Wählerinnen erstellt. Auch wurde in mehreren Gemeinden keine Wählerverständigung mit Ort und
Zeitpunktangabe zugesandt, sodass diese Personengruppe sich selber erkundigen musste, bzw. gar nicht zur Wahl ging. Es gibt auch diesbezüglich keine einheitliche Vorgehensweise, wer und wie viele
Personen von einem Betrieb wahlberechtigt sind. Die Bekanntgabe der Wahllokale und des Zeitpunktes muss im Interesse der Landwirtschaftskammer liegen. Die Wahldurchführung soll wie bisher von der
Zuständigen Gemeinde erfolgen.
Daher fordert die Vollversammlung der LLWK N.Ö. folgende Anpassung des Kammerwahlrechtes
• wer Kammerumlage oder Sozialversicherungsbeiträge der Bauern einzahlt
• 1 Kind als Betriebsnachfolger
• Maximal ein Stimmrecht pro Person
• Die pensionierten Betriebsübergeber
• dass nur oben genannte Personen stimmberechtigt sein dürfen.
Die örtlichen BBK müssen die wahlberechtigten Personen über die Wahllokale und den Zeitpunkt der Wahl informieren. Die Durchführung der Stimmabgabe obliegt weiterhin den Gemeinden.
LKR Hubert Buchingers‘ Rede
Der UBV ist auch in dieser Periode wieder zur Wahl angetreten, da wir dringend positive Richtungsänderungen in der Land- und Forstwirtschaft benötigen. Uns ist auch bewusst, dass man für
gesetzliche Änderungen die politische Vertretung im Nationalrat bzw. im Landtag benötigt. Dies haben wir auch bei der letzten Kammerperiode mit einer Partei versucht, wo wir vorher
Gemeinsamkeiten gesehen haben. Was dabei herauskam, war enttäuschend.
Ähnlich ist es auch beim Bauernbund. 30 Jahre haben wir einen Landwirtschaftsminister der von der ÖVP bzw. BB gestellt wird!
Mit folgenden Resultaten:
• 40 Jahre gleiche Erzeugerpreise, bei mehreren Produkten sogar weniger
• Ausgleichszahlungen ohne Indexanpassung
• Laut grünem Bericht haben wir im Kammerbezirk Waidhofen/Ybbs einen Stundenlohn von 2,50 Euro
• Einheitswerterhöhung trotz jährlicher Mindererlöse
• Enteignung der zum Teil teuer erworbenen Milchquoten
• Handelsabkommen wo die Landwirtschaft die Zeche bezahlt usw.
In der Corona Krise hat die österr. Landwirtschaft bewiesen wie wichtig eine Eigenversorgung der österreichischen Bevölkerung ist, dies wurde auch in den Medien und in der breiten Öffentlichkeit
geschätzt. Darum glauben wir, dass jetzt der mögliche und richtige Zeitpunkt wäre, um endlich wieder ein Einkommen in die landwirtschaftlichen Betriebe zu bringen, damit die Versorgungssicherheit
auch in Krisenzeiten gewährleistet ist und auch die Pflege unserer Kultur- und Erholungslandschaft erhalten bleibt. Die Pflege von einem Hektar Kulturlandschaft neben der Autobahn kostet 60.000
Euro pro Jahr.
Der BB vermittelt uns immer den Eindruck sie hätten so gut verhandelt, und haben auch negativere Auswirkungen auf die Landwirtschaft verhindert. Die Verhandlungsergebnisse und Aussagen vom
Bauernbundpräsidenten bezüglich Erleichterungen damit die Landwirtschaft wieder Zukunft hat, ist meiner Meinung nach nicht einmal das Papier wert. Wenn wir jetzt nach dieser kritischen
Zeitperiode nicht den Mut haben unsere Bedürfnisse und Forderungen klar auf den Tisch zu legen, wann dann?
Wir vom UBV wollen nicht nur kritisieren, sondern haben auch Vorschläge zur Rettung und Absicherung unserer Betriebe eingebracht und wollen uns auch aktiv in Verhandlungen und
Entscheidungsprozesse einbringen. Was wir brauchen sind klare Spielregeln für Fairness und Vergleichbarkeit im Handel mit Produkten der Land- und Forstwirtschaft.
Eine weitere zentrale Forderung vom UBV ist:
Was ist ein Hektar gepflegtes Kulturland wert? Hier fordern wir einen Vertrag mit der Republik Österreich, den schon vor Jahren Vizekanzler und Landwirtschaftsminister DI Josef Riegler bereits
gefordert hat.
Da wir der Meinung sind, dass wir auch in Zukunft durch die bereits ausverhandelten Handelsabkommen keine besseren Produktpreise erwirtschaften können, sehen wir als einzigen Ausweg ein Einkommen
durch die Pflege von Kulturland, welches bislang von den Bäuerinnen und Bauern gratis zur Verfügung gestellt wurde.
Ich bitte den BB diese Forderungen aufzugreifen und damit in Verhandlungen mit den Entscheidungsträgern zu treten.
Herzliche Grüße
Die UBV Landeskammerräte
Herbert Hochwallner Hubert Buchinger Lisa-Maria Kargl
Resolution zur Vollversammlung der LK Niederösterreich vom 4.12.2017
1. Lebenmittelsicherheit und Lebesmittelkennzeichnung
Wir fordern eine klare, ehrliche Lebensmittelkennzeichnung . Wo Österreich drauf steht müssen 100 % österreichische Rohstoffe enthalten sein. Die hohen Standards, die für unsere Produktion gelten, müssen auch für Importprodukte gelten. Des weiteren fordern wir eine Qualitätskampagne der AMA, um den Mehrwert der österreichischen Lebensmittel durch gentechnikfreie und palmölfreie Produktion hervorzuheben. Wir fordern einen gerechten Anteil vom Lebensmittelpreis für die bäuerlichen Produzenten. Die Spekulationen mit Lebensmittel müssen verboten werden und Aufschläge der Handelskonzerne offengelegt werden.
2. Bürokratieabbau
Die Vollversammlung fordert von der nächsten Bundesregierung sinnvolle Maßnahme zum Bürokratieabbau. Der Mehrfachantrag sollte in Zukunft nur im ersten Jahr einer Periode gestellt werden und für den ganzen Zeitraum gelten, mit der Verpflichtung, Flächenänderung seitens der Landwirte an die AMA zu melden. Die Investionsförderung ist deutlich zu vereinfachen und Abrechnungen nach Pauschalkostensätzen sind zu ermöglichen. Eine Digitalisierung pro GAP-Periode muss genügen. Die dadurch eingesparten Gelder sollten den Landwirten zugutekommen.
3) Maßnahmen aus dem Katastrophenfond
Der Preis für borkenkäfergeschädigtes Holz auf 30-40 Euro pro Festmeter gesunken ist, sollte die LK Maßnahmen ergreifen, dass pro verkauften Festmeter 20 Euro aus dem Katastrophenfond den Waldbesitzern entschädigt wird.
4) Maßnahmenplan zum Flächenverbrauch
Die Vollversammlung fordert die nächste Bundesregierung auf dringend Maßnahmen zum stetig steigenden Flächenverbrauch zu setzen. Besonderes Augenmerk sollte auf aufgelassen Betriebs- und Firmengelände gesetzt werden. Ein möglicher Ansatz wäre das ein Anreizsystem geschaffen wird um speziell diese Flächen wieder einer sinnvollen Nutzung zu bringen.
5) Zahlungsansprüche
Die Vollversammlung fordert die zukünftige Bundesregierung auf das die ZA Zahlungsansprüche immer mit der Fläche an den jeweiligen Bewirtschafter weiterzugeben, wie es bereits in den neuen Pachtverträgen geregelt ist. Dies sollte auch für alle bestehenden Pachtverträge Gültigkeit erlangen, weil ansonsten die Chancengleichheit nicht gegeben ist.
6) Lösung für Milchbauern im Raum Amstetten
Wir fordern die Landeslandwirtschaftskammer auf, ihrer Verpflichtung als Interessensvertreter nachzukommen und diese Bauern bei der Suche nach einem Abnehmer und bei den Gesprächen mit den Genossenschaften zu unterstützen. Gerade als Landwirtschaftskammer sind wir verpflichtet unsere Mitglieder zu unterstützen. Damit könnte die Landeslandwirtschaftskammer deutlich ihre Wichtigkeit und ihre klare Berechtigung unter Beweis stellen.
Resolution zur Vollversammlung am 3. 4. 2017
1) Auszahlung der Fördergelder nach einer AMA-Vorortkontrolle
Landwirtschaftliche Betriebe kommen oft in finanzielle Schwierigkeiten, wenn sie aufgrund einer AMA-Kontrolle die Ausgleichzahlungen nicht termingerecht erhalten. Wir fordern daher, dass auch nach einer AMA-Vorortkontrolle die Auszahlung in vollem Umfang zum regulären Auszahlungstermin erfolgt! Sollte die Kontrolle zahlungswirksame Sanktionen ergeben, könnten diese auch im Nachhinein verrechnet werden.
2) EU-Kommission besteht auf Pflanzenschutzmittel-Verbot für Greening-Flächen
Die EU-Kommission will den Einsatz von Pflanzenschutzmittel auf ökologischen Vorrangflächen vollständig verbieten. Das würde den Anbau von Körnerleguminosen einschränken und die Versorgung mit einheimischem, GVO-freiem Eiweiß massiv gefährden. Außerdem würden wir auch die Wertschöpfung verlieren und die CO2-Bilanz durch den Import von Eiweißfutter verschlechtern. Da dieses Verbot eine Änderung innerhalb des laufenden Programmes ist und kurzfristig viele Bauern in Schwierigkeiten bringt, ist schon aus Gründen der Planungssicherheit für eine ganze Periode diese Änderung abzulehnen. Deshalb fordern wir, dass diese neue Regelung nicht in Kraft tritt
3) AMA-Gütesiegelprogramm
Palmölprodukte sind ethisch, moralisch, wirtschaftlich und klimabezogen schwer bedenklich, darum fordern wir die Herausnahme von Palmölprodukten aus dem AMA- Gütesiegelprogramm. Ebenfalls sollte in Zukunft unbedingt darauf geachtet werden, dass AMA-Gütesiegelprodukte nicht als Lock- bzw. Aktionsangebote des Handels missbraucht werden.
4) Ernährungssouveränität
Die Ernährungssouveränität ist unbedingt sicherzustellen, gerade in diesen, sehr spannungsgeladenen Zeiten. Österreich kann nur krisensicher sein, wenn die heimische Landwirtschaft imstande ist, unsere Bevölkerung zu 100 % mit gesunden Lebensmitteln zu versorgen. Deshalb muss unbedingt der Bedarf und die notwendige landwirtschaftliche Nutzfläche, um diesen Bedarf ohne jeglichen Import zu decken, erhoben werden.
5) Zuchtviehabsatz
Durch die angespannte Lage in der Türkei und die noch immer aufrechten Rußlandsanktionen ist zu befürchten, dass in naher Zukunft der Zuchtviehabsatz stark unter Druck kommt. Da der Zuchtviehverkauf für viele Betriebe ein wichtiger Einkommenszweig ist, sollte die LK Niederösterreich den Zuchtverband unterstützen und auf die zuständigen Ministerien einwirken, dass baldigst neue Märkte erschlossen werden, die einen Zuchtviehabsatz auf einem rentablen Preisniveau ermöglichen.
Dringlichkeitsanträge zur Vollversammlung am 5.12.2016
Dringlichkeitantrag 1
Ablehnung der Schließung landwirtschaftlicher Fachschulen
Von den 18 landwirtschaftlichen Fachschulen in Niederösterreich sollen in den nächsten fünf Jahren sechs geschlossen werden. Als Begründung werden sinkende Schülerzahlen auf Grund des Strukturwandels in der Landwirtschaft angeführt. Laut einer Studie wird in NÖ die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe im Zeitraum von 2013 bis 2025 von 40.000 auf 30.000 sinken! Man nimmt also die Zahlen dieser Studie als unveränderbar hin und schließt Schulen, die gut wirtschaften, ausgelastet sind und in die viel investiert wurde. Für die Zusammenlegungen und die Modernisierung der Standorte will das Land NÖ 100 Mio € investieren. Diese Gelder für die Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Fachschulen könnten sinnvoller eingesetzt werden. Einerseits für nötige Verbesserungen in den bestehenden Schulen, andererseits für Maßnahmen gegen den Strukturwandel in der Landwirtschaft um dem drohenden Rückgang der Schülerzahlen entgegenzuwirken. Die Schließung der landwirtschaftlichen Fachschulen ist gegen die oft geforderte Stärkung des ländlichen Raumes.
Antrag
Wir fordern die Vollversammlung auf, sich im Land Niederösterreich für die Erhaltung aller landwirtschaftlichen Fachschulen einzusetzen.
Durch Bauernbund abgelehnt
Dringlichkeitsantrag 2
Berechnung der Einheitswert-Neufeststellung
Die Anrechnung der öffentlichen Gelder zum Ertragswert ist fachlich nicht begründbar. Diese Anrechnung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn auch die gesunkenen Erzeugerpreise in die Berechnung des Ertragswertes eingeflossen wären. Die Erhöhung des Hektarhöchstsatzes auf 2400.- Euro ist mit sinkenden Erzeugerpreisen ohne Ausgleich durch öffentliche Gelder nicht erklärbar. Somit ist der Zuschlag für öffentliche Gelder gem. § 35 BewG nicht gerechtfertigt. Die Ausgleichszahlungen dürfen beim Einheitswert nicht zusätzlich schlagend werden, da es bei vielen Betrieben zu enormen Erhöhungen kommen wird und unsere Bauern durch die momentane wirtschaftliche Lage (-37% Einkommensverlust innerhalb von 3 Jahren) die erhöhten SVB-Beiträge nicht mehr bezahlen können.
Antrag
Deshalb fordern wir die LK Niederösterreich auf, sich für die Herausnahme der Ausgleichszahlung aus der Einheitswertberechnung und eine Rücknahme der Erhöhung einzusetzen.
Durch Bauernbund abgelehnt
Dringlichkeitsantrag 3
Tierschutzmaßnahmen
Die Anforderungen, die von der Gesellschaft und von selbsternannten Experten an die Tierhalter gestellt werden, werden immer höher und immer praxisuntauglicher. Gerade in der aktuellen, preislich angespannten Situation sind weitere Verschärfungen des Tierschutzgesetzes für die landwirtschaftlichen Betriebe nicht tragbar.
Antrag
Die LK Niederösterreich fordert Landwirtschaftsminister Rupprechter auf:
Bevor es in Österreich zu neuen Tierschutzauflagen, Tierschutzgesetzen kommt, sollte dafür Sorge getragen werden, dass alle anderen EU Länder gleiche Tierschutzkriterien haben. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, dass sämtliche Importlebensmittel zu den selben Kriterien und Auflagen hergestellt werden wie in Österreich.
Vieh und Milchausschuss verwiesen
Dringlichkeitsantrag 4
Vereinfachung Sachkundeausweis Pflanzenschutz
Unterschiedliche Verordnungen in den Bundesländern führen zu vielen Problemen und Unsicherheiten bei den Bauern. So darf man etwa einen Wiener Pflanzenschutzausweis in NÖ verwenden, einen NÖ Pflanzenschutzausweis in Wien jedoch nicht. Ähnliche Probleme sind im Grenzgebiet zur Steiermark und Burgenland festzustellen. Ebenfalls ist es sachlich nicht begründbar, dass es Unterschiede bei der Ausbildung, den Kosten und den Strafbestimmungen bei Zuwiderhandlung gibt.
Antrag
Deshalb fordern wir die LK Niederösterreich auf,
- sich für eine bundesweit einheitliche Regelung (Kosten, Zugang, Verwaltung) einsetzen.
- Ebenfalls sollten die Ausweise in jedem Bundesland anerkannt werden.
- Reduzierung der Kosten
- Leichterer Zugang zu Kursen bzw. kürzere Kursdauer
Pflanzenbauausschuss verwiesen
Dringlichkeitsantrag 5
Beendigung Russland Sanktionen
Da sich durch den Ausgang der amerikanischen Wahlen das Verhältnis zwischen USA und Russland verbessert, ist eine Aufrechterhaltung der Russland Sanktionen nicht mehr sinnvoll. Selbst Außenminister Kurz spricht sich für eine Lockerung aus. Ebenfalls ist es nicht erklärbar, dass nach wie vor ein aufrechtes Einreiseverbot für den russischen Landwirtschaftsminister Alexander Tkatschow besteht. Russland könnte wieder ein wichtiger Partner für die Abnahme von Zuchtvieh, Schlachtschweinen und für die heimischen Milchgenossenschaften und Milchbauern sein, gerade jetzt in der angespannten Situation mit der Türkei wäre dies ein wichtiger Schritt.
Antrag
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Niederösterreich fordert die Bundesregierung auf, die Russland Sanktionen auszusetzen und das aufrechte Einreiseverbot für den russischen Landwirtschaftsminister Alexander Tkatschow aufzuheben.
Rechtsausschuss verwiesen
Dringlichkeitsantrag 6
Aussetzen der SVB-Beiträge 4. Quartal für alle Bauern
Die katastrophale Einkommenssituation trifft alle Bauern gleich. Der derzeitig präsentierte Beschluss durch den Ministerrat führt nur zu einem Auseinanderdividieren der Bauern. Dieser Beschluss ist eine Ungleichbehandlung der Bauern.
Antrag
Die LK Niederösterreich sollte auf die Bundesregierung dahingehend einwirken, dass der SVB-Beitragserlass für das 4 Quartal für alle Bauern gilt.
Einstimmig beschlossen
Dringlichkeitsantrag 7
Einsetzung eines Ausschusses zur Erarbeitung eines Nachfolgeförderprogrammes 2020
Die aktuelle Situation in der Landwirtschaft zeigt, dass schnelles Handeln nötig ist. Die Vergangenheit hat bewiesen, dass die Ausarbeitung eines neuen Programmes sehr zeitaufwändig ist, deshalb sollte bereits jetzt an der Ausarbeitung eines neuen Förderprogrammes 2020 gearbeitet werden.
Antrag
Die Vollversammlung sollte rasch einen Ausschuss mit allen Fraktionen einrichten, um Vorschläge für das Nachfolgeförderprogramm 2020 zu erarbeiten.
Bauernbund abgelehnt
Leider wurde auch dieser Antrag von der Bauernbundmehrheit abgelehnt!
Antrag 1 wurde abgelehnt.
Antrag 2 wurde in den Hauptausschuss verwiesen und dort dann abgelehnt.
14.10.2016
§ 4 Dringliche Antrage
Zur Vollversammlung am 14.10.2016
Antrag 1
Betreff: Ablehnung Ceta/Abhaltung einer Volksabstimmung
Derzeit steht das Freihandelsabkommen Ceta mit Canada kurz davor beschlossen zu werden. Dieses Abkommen ist für unsere bäuerlichen Betriebe existenzgefährdend und deshalb von der Bezirksbauernkammer Wr. Neustadt abzulehnen. Die Bezirksbauernkammer sollte sich für die Abhaltung einer verbindlichen Volksabstimmung einsetzen.
Begründung: Mit den Rechten für Konzerne würde die Demokratie auf verschiedenen Ebenen ausgehöhlt, Umwelt- Lebensmittelstandard werden sinken. (Gentechnikfreiheit, Pestizideinsatz, Hormone in Lebensmittel, Klontiere etc.). Auch gibt es in Canada andere Standards und Produktionsbedienungen. Mit dem Import dieser Produkte würde sich der Druck auf die EU erhöhen, die Standards zu nivellieren.
Zum Wohle der Bauern, bitten wir daher um Zustimmung unseres Antrag
Antrag 2
Betreff: Anpassung Öffnungszeiten BBK
Wir fordern Kammerobmann auf, das zukünftig die Öffnungszeiten dahingehend geändert werden, das mindestens an einem Tag in der Woche auch am Abend die Möglichkeit der Beratung besteht.
Begründung: Aufgrund der schlechten Preise werden immer mehr Bauern in den Nebenerwerb gedrängt. Da Bauernkammer eine Service Stelle für die Bauern ist sollte gerade diesen Betriebsführern die Möglichkeit zur Beratung geboten werden.
An die
Bezirksbauernkammer Amstetten
z. H .Hr. Obmann Aigner Josef
und Kammersekretär Mag. Bernhard Ratzinger
Kaspar-Brunnerstraße 18
3300 Amstetten
Amstetten, 01.03.2016
Dringlichkeitsantrag
Die EU-Sanktionen gegen Russland haben große negative Auswirkungen auf unsere Landwirtschaft (ca. 14% vom Export landwirtschaftlicher Produkte wurden nach Russland exportiert). Das Embargo gegen Russland ist die Hauptursache, dass die Preise für landwirtschaftliche Produkte eingebrochen sind. Die Leid tragenden sind unsere Bauernfamilien.
Antrag:
Die Vollversammlung der BBK Amstetten möge beschließen: Dass sich unsere Bundesregierung auf europäischer Ebene mit Nachdruck (Vetorecht…) für eine sofortige Aufhebung der Sanktionen gegen die Russische Föderation durchsetzt.
An die
Bezirksbauernkammer Amstetten
z. H .Hr. Obmann Aigner Josef
und Kammersekretär Mag. Bernhard Ratzinger
Kaspar-Brunnerstraße 18
3300 Amstetten
Amstetten, 01.03.2016
Dringlichkeitsantrag
Betreff: TTIP
Obwohl von Präsident Schultes im Sommer versprochen wurde, dass die Verhandlungen über TTIP transparent und offen gehalten werden, sowie dass man die Ergebnisse unkompliziert einsehen kann, sieht die Realität 100 prozentig anders aus. Es finden weiter die Verhandlungen im Geheimen statt. Dass man die Verhandlungsergebnisse einsehen kann, ist extrem mühsam und schwierig. Es ist anzunehmen, dass das Transatlantische Handelsrecht über dem EU-Recht stehen wird (Zurzeit steht das EU Recht über dem Nationalrecht).
Antrag:
Die Vollversammlung der BBK Amstetten möge beschließen: TTIP, CETA und TISA in der jetzigen Form abzulehnen.
Wenn das Ergebnis bekannt ist eine Volksabstimmung durchzuführen.
Des Weiteren diesen Beschluss an die zuständigen Institutionen weiter zu leiten.